Kalkulatorischer Unternehmerlohn in GuV oder KLR?

Antwort

Der kalkulatorische Unternehmerlohn wird in der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) berücksichtigt, nicht in der Gewinn- Verlustrechnung (Gu). In der KLR dient er dazu, die tatsächlichen Kosten der Unternehmensführung zu erfassen und die Wirtschaftlichkeit des Unternehmens besser zu beurteilen. In der GuV hingegen werden nur die tatsächlich angefallenen Aufwendungen und Erträge ausgewiesen.

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