Vermögenssteuer bis 1997 Höhe?

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Die Vermögenssteuer in Deutschland wurde bis zu ihrer Abschaffung im Jahr 1997 auf das Vermögen von natürlichen Personen erhoben. Der Steuersatz betrug in der Regel 0,5 % auf das zu versteuernde Vermögen, wobei es einen Freibetrag gab. Für die Berechnung des zu versteuernden Vermögens wurden verschiedene Vermögensarten berücksichtigt, wie Immobilien, Bankguthaben und Wertpapiere. Nach 1997 wurde die Vermögenssteuer nicht mehr erhoben, und es gab seither keine Neuregelung.

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