Der Höchstbetrag für sonstige Vorsorgeaufwendungen beträgt in Deutschland für das Jahr 2023 insgesamt 1.900 Euro für Alleinstehende und 3.800 Euro für Verheiratete oder eingetragene Lebenspartnerschaften. Diese Beträge gelten für die steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen wie z.B. für private Krankenversicherungen, Pflegeversicherungen und bestimmte Altersvorsorgeaufwendungen. Es ist wichtig, die genauen Regelungen und möglichen Änderungen im Steuerrecht zu beachten.