Die Hinzuverdienstgrenze bei Erwerbsminderungsrente bezieht sich in der Regel auf das Einkommen einzelnen Rentners und nicht auf das gemeinsame Einkommen beider Ehepartner. Das bedeutet, dass die Einkünfte des Ehepartners normalerweise keinen direkten Einfluss auf die Hinzuverdienstgrenze des erwerbsgeminderten Rentners haben. Die genaue Hinzuverdienstgrenze kann variieren und hängt von verschiedenen Faktoren ab, wie z.B. der Art der Erwerbsminderungsrente (teilweise oder volle Erwerbsminderungsrente). Es ist ratsam, sich direkt bei der Deutschen Rentenversicherung oder einem Steuerberater zu informieren, um die individuellen Grenzen und Regelungen zu erfahren. Weitere Informationen findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Home/home_node.html).