Wo werden Heizkosten in der EÜR eingetragen?

Antwort

Heizkosten werden in der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) als Betriebsausgaben erfasst. Sie gehören zu den sogenannten „Betriebskosten“ oder „laufenden Raumkosten“. In der amtlichen EÜR (Anlage EÜR) trägst du Heizkosten im Formular unter dem Punkt **„Raumkosten“ (Zeile 49 in der EÜR 2023, Kennziffer 152)** ein. Hierzu zählen neben Heizkosten auch Ausgaben für Strom, Wasser, Reinigung, Miete usw., sofern sie betrieblich veranlasst sind. **Wichtig:** Falls du ein häusliches Arbeitszimmer absetzt, werden die anteiligen Heizkosten im Zusammenhang mit dem Arbeitszimmer unter „Aufwendungen für ein häusliches Arbeitszimmer“ (Zeile 47, Kennziffer 143) eingetragen. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesfinanzministeriums: [Anlage EÜR – Ausfüllhilfe](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Downloads/BMF_Schreiben/Steuerarten/Einkommensteuer/2022-10-21-anlage-euer-2022.html)

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