Wirecard ist nicht einfach „gescheitert“, sondern an einem massiven Bilanzbetrug kollabiert: Im Juni 2020 stellte sich heraus, dass 1,9 Milliarden Euro, die in der Bilanz standen, mit &uum...
Haftet das Kapital eines Fonds bei der Insolvenz der Fondsgesellschaft für die Verbindlichkeiten des Emittenten?
Antwort vomBei der Insolvenz einer Fondsgesellschaft haftet in der Regel das Kapital des Fonds nicht für die Verbindlichkeiten des Emittenten. Fonds sind in der Regel als Sondervermögen strukturiert, was bedeutet, dass das Vermögen des Fonds getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet wird. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft bleibt das Vermögen des Fonds somit geschützt und kann nicht zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft herangezogen werden. Anleger sollten jedoch die spezifischen Bedingungen und Regelungen des jeweiligen Fonds sowie die geltenden Gesetze beachten.