Bei der Insolvenz einer Fondsgesellschaft haftet in der Regel das Kapital des Fonds nicht für die Verbindlichkeiten des Emittenten. Fonds sind in der Regel als Sondervermögen strukturiert, was bedeutet, dass das Vermögen des Fonds getrennt vom Vermögen der Fondsgesellschaft verwaltet wird. Im Falle einer Insolvenz der Fondsgesellschaft bleibt das Vermögen des Fonds somit geschützt und kann nicht zur Begleichung der Verbindlichkeiten der Gesellschaft herangezogen werden. Anleger sollten jedoch die spezifischen Bedingungen und Regelungen des jeweiligen Fonds sowie die geltenden Gesetze beachten.