Wie wird der Goodwill bei einer Step-Up Akquisition unter IFRS behandelt?

Antwort

Bei einer Step-Up-Akquisition unter IFRS wird der Goodwill als der Betrag definiert, um den der Kaufpreis der erworbenen Anteile den fairen Wert der identifizierbaren Nettovermögenswerte übersteigt. Im Detail erfolgt die Behandlung des Goodwills folgendermaßen: 1. **Ermittlung des Kaufpreises**: Der Kaufpreis umfasst alle Übertragungen von Vermögenswerten, die im Rahmen der Akquisition geleistet werden, einschließlich Bargeld, Aktien und andere Vermögenswerte. 2. **Bewertung der identifizierbaren Nettovermögenswerte**: Alle identifizierbaren Vermögenswerte und Schulden des erworbenen Unternehmens werden zum fairen Wert zum Zeitpunkt der Akquisition bewertet. 3. **Berechnung des Goodwills**: Der Goodwill wird dann als Differenz zwischen dem Kaufpreis und dem fairen Wert der identifizierbaren Nettovermögenswerte berechnet. \[ \text{Goodwill} = \text{Kaufpreis} - \text{Fairer Wert der identifizierbaren Nettovermögenswerte} \] 4. **Bilanzierung**: Der Goodwill wird in der Bilanz des erwerbenden Unternehmens als immaterieller Vermögenswert ausgewiesen und unterliegt nicht der planmäßigen Abschreibung, sondern einer jährlichen Werthaltigkeitsprüfung (Impairment-Test). 5. **Impairment-Test**: Sollte der Buchwert des Goodwills den erzielbaren Betrag übersteigen, muss eine Wertminderung erfasst werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass der Goodwill die zukünftigen wirtschaftlichen Vorteile widerspiegelt, die aus der Akquisition resultieren.

Kategorie: Finanzen Tags: Goodwill Step-Up IFRS
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