Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) sind für den Rechnungslegenden in Deutschland bindend. Sie stellen die grundlegenden Regeln und Prinzipien dar, die bei der Buchführung und Bilanzierung beachtet werden müssen. Die GoB sind nicht in einem einzigen Gesetz kodifiziert, sondern ergeben sich aus verschiedenen gesetzlichen Vorschriften, insbesondere dem Handelsgesetzbuch (HGB), sowie aus der Rechtsprechung und der kaufmännischen Praxis. Die wichtigsten Prinzipien der GoB umfassen: 1. **Richtigkeit und Willkürfreiheit**: Die Buchführung muss korrekt und frei von willkürlichen Einflüssen sein. 2. **Klarheit und Übersichtlichkeit**: Die Buchführung muss klar und übersichtlich gestaltet sein. 3. **Vollständigkeit**: Alle Geschäftsvorfälle müssen vollständig erfasst werden. 4. **Stetigkeit**: Die angewandten Methoden der Buchführung und Bilanzierung sollen über die Jahre hinweg beibehalten werden. 5. **Vorsicht**: Risiken und Verluste müssen berücksichtigt werden, auch wenn sie noch nicht realisiert sind. 6. **Abgrenzung der Sache und der Zeit**: Aufwendungen und Erträge müssen periodengerecht abgegrenzt werden. Die Einhaltung der GoB ist für alle Kaufleute verpflichtend und wird durch externe Prüfungen, wie z.B. durch Wirtschaftsprüfer, überwacht. Verstöße gegen die GoB können zu rechtlichen Konsequenzen führen, einschließlich finanzieller Strafen und Haftung für falsche Angaben in der Bilanz.