Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist schwierig, da sich die Wertentwicklung von ETFs je nach Zeitraum, Region, Branche und Währung stark unterscheiden kann. In den letzten zwei Jahren (Jun... [mehr]
Die Gewinn- und Verlustverteilung in einer Kommanditgesellschaft (KG) erfolgt gemäß den Regelungen im Gesellschaftsvertrag. Grundsätzlich gibt es zwei Arten von Gesellschaftern: die Komplementäre (Vollhafter) und die Kommanditisten (Teilhafter). 1. **Gewinnverteilung**: Der Gewinn wird in der Regel nach dem im Gesellschaftsvertrag festgelegten Schlüssel verteilt. Oft erhalten die Komplementäre eine höhere Vergütung, da sie für die Geschäftsführung verantwortlich sind. Kommanditisten erhalten in der Regel eine Gewinnbeteiligung, die im Vertrag festgelegt ist. 2. **Verlustverteilung**: Verluste werden in der Regel nach dem gleichen Schlüssel wie die Gewinne verteilt, es sei denn, der Gesellschaftsvertrag sieht etwas anderes vor. Kommanditisten haften nur bis zur Höhe ihrer Einlage, während Komplementäre unbeschränkt haften. Es ist wichtig, dass die Regelungen zur Gewinn- und Verlustverteilung klar im Gesellschaftsvertrag festgehalten werden, um spätere Streitigkeiten zu vermeiden.
Eine eindeutige Antwort auf diese Frage ist schwierig, da sich die Wertentwicklung von ETFs je nach Zeitraum, Region, Branche und Währung stark unterscheiden kann. In den letzten zwei Jahren (Jun... [mehr]