Die Begriffe "Zahlungsaufschub", "Hemmung" und "Neubeginn" beziehen sich auf unterschiedliche rechtliche Konzepte im Zusammenhang mit der Verjährung von Forderungen. 1. **Zahlungsaufschub**: Dies bedeutet, dass der Gläubiger dem Schuldner mehr Zeit gewährt, um die fällige Zahlung zu leisten. Es handelt sich um eine vertraglichebarung zwischen den Parteien, die die Fälligkeit der Zahlung verschiebt. 2. **Hemmung**: Die Hemmung der Verjährung bedeutet, dass der Ablauf der Verjährungsfrist für einen bestimmten Zeitraum unterbrochen wird. Nach dem Ende der Hemmung läuft die Verjährungsfrist weiter. Gründe für eine Hemmung können z.B. Verhandlungen zwischen den Parteien oder höhere Gewalt sein. 3. **Neubeginn**: Der Neubeginn der Verjährung bedeutet, dass die Verjährungsfrist von vorne beginnt. Dies kann z.B. durch ein Anerkenntnis der Forderung durch den Schuldner oder durch eine gerichtliche Durchsetzung der Forderung ausgelöst werden. Die Wahl zwischen diesen Optionen hängt von den spezifischen Umständen des Falls und den Zielen der beteiligten Parteien ab. Es ist ratsam, sich bei rechtlichen Fragen dieser Art an einen Anwalt zu wenden.