Das ist nicht korrekt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland enthält spezifische Vorgaben für den Anhang, der zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einen wesentlichen Bestandteil des Jahresabschlusses bildet. Die Vorschriften für den Anhang sind in den §§ 284 bis 288 HGB geregelt. Diese Vorschriften legen fest, welche Informationen im Anhang enthalten sein müssen, wie z.B. Erläuterungen zu Bilanzposten, Angaben zu Haftungsverhältnissen und Informationen über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.