Gibt es gesetzliche Vorgaben zum Aufbau des Anhangs?

Antwort

Das ist nicht korrekt. Das Handelsgesetzbuch (HGB) in Deutschland enthält spezifische Vorgaben für den Anhang, der zusammen mit der Bilanz und der Gewinn- und Verlustrechnung einen wesentlichen Bestandteil des Jahresabschlusses bildet. Die Vorschriften für den Anhang sind in den §§ 284 bis 288 HGB geregelt. Diese Vorschriften legen fest, welche Informationen im Anhang enthalten sein müssen, wie z.B. Erläuterungen zu Bilanzposten, Angaben zu Haftungsverhältnissen und Informationen über die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden.

Kategorie: Finanzen Tags: Anhang Bilanz Gesetz
Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Wo muss eine kleine GmbH ihre Bilanz veröffentlichen?

Eine kleine GmbH muss ihre Bilanz beim Bundesanzeiger einreichen und dort veröffentlichen lassen. Die Einreichung erfolgt elektronisch über das Unternehmensregister bzw. direkt über das... [mehr]

Kann ich die Bilanz einer GmbH selbst erstellen?

Ja, du kannst grundsätzlich die Bilanz einer GmbH selbst erstellen, sofern du über das notwendige Fachwissen im Rechnungswesen und Handelsrecht verfügst. Die Bilanz einer GmbH muss den... [mehr]

Wird das Stammkapital einer GmbH trotz Ausgabe in der Bilanz ausgewiesen?

Ja, das Stammkapital einer GmbH steht immer in der Bilanz – und zwar auf der Passivseite unter dem Eigenkapital, unabhängig davon, ob das Geld bereits ausgegeben wurde oder nicht. Das Stam... [mehr]

Wie sieht ein Schema zur Erstellung einer GmbH-Bilanz aus?

Ein Schema für die Erstellung einer GmbH-Bilanz orientiert sich am Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere an § 266 HGB. Die Bilanz gliedert sich in zwei Hauptbereiche: **Aktiva** (Vermög... [mehr]