Geschäftsvorfall: 500 Euro aus der Kasse für Urlaubsreise entnommen?

Antwort

Wenn du 500 Euro aus der Kasse für eine private Urlaubsreise entnimmst, handelt es sich um eine Privatentnahme Diese muss korrekt in der Buchhaltung erfasst werden. Der Buchungssatz könnte wie folgt aussehen: **Soll: Privatkonto 500 Euro** **Haben: Kasse 500 Euro** Dies stellt sicher, dass die Entnahme korrekt als private Nutzung und nicht als geschäftliche Ausgabe verbucht wird.

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