Ein Geschäftsfall zu AWH (Abweichung von der Hauptverbindlichkeit) und VORST (Vorsteuer) könnte sich beispielsweise auf eine Situation beziehen, in der ein Unternehmen eine Rechnung erhält, die von der ursprünglich vereinbarten Leistung abweicht. Angenommen, ein Unternehmen hat eine Dienstleistung für 1.000 Euro netto vereinbart, und die Vorsteuer beträgt 190 Euro. Wenn die Rechnung jedoch aufgrund zusätzlicher Leistungen 1.200 Euro netto beträgt, muss das Unternehmen die Abweichung (AWH) von 200 Euro berücksichtigen. In diesem Fall würde die Vorsteuer auf den neuen Betrag von 1.200 Euro ebenfalls angepasst werden, was zu einer Vorsteuer von 228 Euro führen würde. Die Buchung könnte wie folgt aussehen: 1. Buchung der ursprünglichen Rechnung: - Aufwandskonto (z.B. Dienstleistungsaufwand) 1.000 Euro - Vorsteuer 190 Euro - Verbindlichkeiten 1.190 Euro 2. Buchung der Abweichung: - Aufwandskonto (z.B. Dienstleistungsaufwand) 200 Euro - Vorsteuer 38 Euro - Verbindlichkeiten 238 Euro Diese Buchungen zeigen, wie die Abweichung und die Vorsteuer in der Buchhaltung erfasst werden.