Gelten die GoB für kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften?

Antwort

Die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) gelten grundsätzlich für alle Unternehmen in Deutschland, unabhängig von ihrer Größe oder Rechtsform. Das bedeutet, dass auch kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften die GoB einhalten müssen. Die GoB umfassen allgemeine Regeln und Prinzipien, die sicherstellen sollen, dass die Buchführung und der Jahresabschluss eines Unternehmens korrekt und nachvollziehbar sind. Allerdings gibt es für kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften bestimmte Erleichterungen und Ausnahmen, die im Handelsgesetzbuch (HGB) geregelt sind. Diese Erleichterungen betreffen beispielsweise den Umfang der Offenlegungspflichten und die Anforderungen an den Jahresabschluss. So müssen kleinere Kapitalgesellschaften weniger umfangreiche Angaben im Anhang machen und sind von der Pflicht zur Erstellung eines Lageberichts befreit. Weitere Informationen zu den spezifischen Erleichterungen für kleinere und mittelgroße Kapitalgesellschaften findest du im Handelsgesetzbuch (HGB), insbesondere in den §§ 267 ff. HGB.

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