In Deutschland kannst du einen Freistellungsauftrag bis zur Höhe des Sparer-Pauschbetrags stellen: 1.000 Euro pro Jahr für Einzelpersonen 2.000 Euro pro Jahr für zusammen veranlagte Ehe...
Kann ich den Steuerfreibetrag meines Ehepartners als Freistellungsauftrag bei meiner Bank nutzen?
Antwort vom**Nein. Den Sparer-Pauschbetrag deines Ehepartners kannst du nicht einfach allein für dich bei einer Bank „nutzen“ – möglich ist nur ein gemeinsamer Freistellungsauftrag, wenn ihr zusammen veranlagt seid.** ## Entscheidend ist: Der Freistellungsauftrag gehört steuerlich euch gemeinsam oder jeweils einzeln Bei Ehepaaren gibt es nicht den Fall, dass der Freibetrag des einen separat auf den anderen „übertragen“ wird. Stattdessen könnt ihr bei der Bank einen **gemeinsamen Freistellungsauftrag** stellen. Dann gilt für euch zusammen der doppelte Sparer-Pauschbetrag, also **2.000 Euro pro Jahr** statt 1.000 Euro pro Person. Das ist aber kein „Freibetrag des Ehepartners für dich“, sondern ein gemeinsamer Auftrag für eure Kapitalerträge. Maßgeblich ist die steuerliche Behandlung bei Ehegatten im [Freistellungsauftrag für Ehegatten](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__44a.html). ## Wann das funktioniert Das funktioniert praktisch nur dann sauber, wenn ihr als Ehepaar **zusammen veranlagt** seid. Dann kann die Bank einen gemeinsamen Freistellungsauftrag berücksichtigen. Seid ihr **getrennt veranlagt**, bleibt es im Ergebnis bei den persönlichen Freistellungsvolumen. Dann kann nicht einfach der nicht genutzte Betrag deines Ehepartners auf dein Einzelkonto bei deiner Bank verschoben werden. ## Was das konkret für dich bedeutet Wenn das Konto oder Depot **nur auf deinen Namen** läuft, kannst du dort nicht einfach erklären: „Nehmt bitte auch den Freibetrag meines Ehepartners dazu“, wenn kein gemeinsamer Freistellungsauftrag dafür zulässig ist. Praktisch heißt das: - **Einzel-Freistellungsauftrag:** nur dein eigener Anteil - **Gemeinsamer Freistellungsauftrag bei Ehepaaren:** gemeinsames Volumen bis 2.000 Euro - **Keine freie Übertragung** eines ungenutzten Ehepartner-Betrags auf dich allein ## Wichtiger Unterschied, den viele verwechseln Der **Freistellungsauftrag** wirkt direkt bei der Bank und verhindert den Steuerabzug bis zur Höhe des zulässigen Betrags. Davon zu unterscheiden ist die **Steuererklärung**: Selbst wenn bei der Bank nicht alles optimal verteilt wurde, kann eine zu viel einbehaltene Kapitalertragsteuer später über die Einkommensteuererklärung oft noch korrigiert werden. Die Grundregeln zum Sparer-Pauschbetrag erklärt auch das [Bundesfinanzministerium](https://www.bundesfinanzministerium.de/Content/DE/Standardartikel/Themen/Steuern/Weitere_Steuerthemen/Abgeltungsteuer.html). ## Klare praktische Antwort Wenn du alleiniger Kontoinhaber bist, **nein: den Freibetrag deines Ehepartners kannst du nicht einfach als deinen eigenen Freistellungsauftrag bei deiner Bank einsetzen**. Wenn ihr zusammen veranlagt seid, ist stattdessen ein **gemeinsamer Freistellungsauftrag** der richtige Weg.
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