Die Freigrenze für private Veräußerungsgeschäfte, zu denen auch Kryptoerträge zählen, beträgt in Deutschland 600 Euro pro Jahr. Diese Regelung gilt auch für das Jahr 2024, sofern keine Änderungen im Steuerrecht vorgenommen werden. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de).