Stimmt es, dass bevor der Freibetrag in Anspruch genommen wird, immer zuerst die Verluste verrechnet werden?

Antwort vom

Ja, das stimmt. In Deutschland werden bei der Verrechnung von Kapitalerträgen zunächst die angesammelten Verluste mit den Erträgen verrechnet, bevor der Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, dass Verluste aus Kapitalanlagen zuerst abgezogen werden, um die steuerpflichtigen Erträge zu reduzieren, bevor der Freibetrag von .000 Euro für Ledige oder 2.000 Euro für Verheiratete angewendet wird.

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