Ja – ein staatlich gefördertes ETF-Sparprodukt kann sich ab 2027 trotz möglicher Verluste klar lohnen, aber nur für lange Laufzeiten, niedrige Kosten und wenn die Förderung e...
Stimmt es, dass bevor der Freibetrag in Anspruch genommen wird, immer zuerst die Verluste verrechnet werden?
Antwort vomJa, das stimmt. In Deutschland werden bei der Verrechnung von Kapitalerträgen zunächst die angesammelten Verluste mit den Erträgen verrechnet, bevor der Freibetrag (Sparer-Pauschbetrag) in Anspruch genommen wird. Das bedeutet, dass Verluste aus Kapitalanlagen zuerst abgezogen werden, um die steuerpflichtigen Erträge zu reduzieren, bevor der Freibetrag von .000 Euro für Ledige oder 2.000 Euro für Verheiratete angewendet wird.