Ja, ein volljähriges Kind kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld für sich selbst beantragen. Das ist möglich, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtu... [mehr]
Beim Kindergeld gibt es keinen speziellen Freibetrag für ein berufsbegleitendes Studium. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn es sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Allerdings gibt es Einkommensgr, die beachtet werden müssen. Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder, die sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden. Für Kinder in einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium gilt, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).
Ja, ein volljähriges Kind kann in Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen das Kindergeld für sich selbst beantragen. Das ist möglich, wenn die Eltern ihrer gesetzlichen Verpflichtu... [mehr]
Das Einkommen der Eltern spielt für den Anspruch auf Kindergeld grundsätzlich keine Rolle. Kindergeld wird in Deutschland unabhängig vom Einkommen der Eltern gezahlt. Es gibt also keine... [mehr]
Ja, grundsätzlich kannst du zwischen Bachelor- und Masterstudium Wohngeld beantragen, auch wenn du Nebenjobs hast. Allerdings gibt es dabei einige wichtige Punkte zu beachten: 1. **Studentenstat... [mehr]
Um während eines Gap Years mit 18 Jahren weiterhin Kindergeld zu erhalten, gibt es einige Möglichkeiten, die den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Grundsätzlich wird Kindergeld bis zum... [mehr]