Welchen Freibetrag gibt es bei Kindergeld im berufsbegleitenden Studium?

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Beim Kindergeld gibt es keinen speziellen Freibetrag für ein berufsbegleitendes Studium. Das Kindergeld wird grundsätzlich bis zum 25. Lebensjahr des Kindes gezahlt, wenn es sich in einer Ausbildung oder einem Studium befindet. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Studium in Vollzeit oder berufsbegleitend absolviert wird. Allerdings gibt es Einkommensgr, die beachtet werden müssen. Seit 2012 gibt es keine Einkommensgrenze mehr für volljährige Kinder, die sich in einer Erstausbildung oder einem Erststudium befinden. Für Kinder in einer Zweitausbildung oder einem Zweitstudium gilt, dass sie nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten dürfen, um weiterhin Kindergeld zu erhalten. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite der Familienkasse: [Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit](https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kindergeld).

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