Der Begriff "Forderungsnachweis FUW" taucht häufig im Zusammenhang mit Insolvenzverfahren auf. "FUW" steht dabei meist für "Forderungsunterlagen Wirtschaft" oder ist eine interne Abkürzung, die im jeweiligen Kontext (z.B. bei Banken, Insolvenzverwaltern oder Gerichten) verwendet wird. **Forderungsnachweis** bedeutet, dass ein Gläubiger seine Forderung (also das, was ihm zusteht) im Rahmen eines Insolvenzverfahrens anmeldet. Der Nachweis ist notwendig, damit die Forderung im Verfahren berücksichtigt werden kann. **Annehmen** bedeutet in diesem Zusammenhang, dass du als Empfänger (z.B. als Insolvenzverwalter oder als zuständiges Gericht) den Forderungsnachweis prüfst und entscheidest, ob die Forderung anerkannt wird oder nicht. **Was ist zu tun?** - Prüfe, ob der Forderungsnachweis formal und inhaltlich korrekt ist (z.B. richtige Angaben, Belege, Fristen). - Entscheide, ob die Forderung berechtigt ist. - Nimm die Forderung an, wenn sie berechtigt ist, und teile dies dem Gläubiger mit. - Wenn die Forderung nicht berechtigt ist, weise sie zurück und begründe dies. **Fazit:** Ob du einen Forderungsnachweis "FUW" annehmen solltest, hängt davon ab, ob die Forderung korrekt und berechtigt ist. Im Zweifel empfiehlt sich eine Rücksprache mit einem Rechtsanwalt oder dem zuständigen Insolvenzverwalter. Weitere Informationen zum Thema findest du z.B. auf [justiz.de – Insolvenzverfahren](https://www.justiz.de/themen/insolvenz/index.php).