Ja – die Förderung für Wärmepumpen in Deutschland hat sich zuletzt geändert, und zwar zum 21. Juli 2026. Für neue Anträge gelten seitdem andere Förderbedingung...
Welche Fördermittel gibt es für eine Wärmepumpe als Vermieter?
Antwort vom**Als Vermieter bekommst du die Wärmepumpen-Förderung vor allem über die KfW – entscheidend ist, ob du als Privatperson vermietest oder als Unternehmen/Gesellschaft auftrittst. Für private Kleinvermieter ist meist KfW 458 relevant, für gewerbliche Vermieter eher KfW 459.** ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-%28458%29/)) ## Was für Vermieter konkret möglich ist Wenn du **als natürliche Person** Eigentümer einer vermieteten Wohnimmobilie bist, läuft der Antrag in der Regel über **KfW-Programm 458 „Heizungsförderung für Privatpersonen – Wohngebäude“**. Das gilt für bestehende Wohngebäude, deren Bauantrag bzw. Bauanzeige bei Antragstellung mindestens **5 Jahre** alt ist. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-%28458%29/)) Wenn die Immobilie einer **GmbH, Wohnungsbaugesellschaft, Genossenschaft oder sonstigen unternehmerischen Struktur** gehört, ist typischerweise **KfW 459 „Heizungsförderung für Unternehmen – Wohngebäude“** das passende Programm. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Unternehmen-%E2%80%93-Wohngeb%C3%A4ude-%28459%29/)) ## Wie hoch die Förderung bei Wärmepumpen ist Die Förderung besteht aus einem **Grundfördersatz** und möglichen **Zusatzboni**. Für Wärmepumpen gibt es laut KfW zusätzlich einen **Effizienzbonus von 5 %**, wenn eine elektrisch angetriebene Wärmepumpe eine effiziente Wärmequelle nutzt oder ein natürliches Kältemittel einsetzt. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Unternehmen-%E2%80%93-Wohngeb%C3%A4ude-%28459%29/)) Wichtig für Vermieter: Der oft beworbene **Klimageschwindigkeitsbonus** ist **nicht allgemein für Vermieter verfügbar**. Die KfW weist ausdrücklich darauf hin, dass dieser Bonus nur von **selbstnutzenden Eigentümern** bestimmter Wohneinheiten per Zusatzantrag beantragt werden kann. Für klassische vermietete Wohnungen oder Häuser ist das der Punkt, an dem viele Online-Erklärungen zu pauschal sind. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/)) ## Was außerdem förderfähig sein kann Nicht nur die Wärmepumpe selbst zählt. Förderfähig sind je nach Maßnahme auch **Einbau, Umfeldmaßnahmen und technische Nebenarbeiten**, wenn sie zum Heizungstausch gehören. Genau das macht die Förderung für Vermieter interessant: Oft ist nicht die Maschine der größte Kostenblock, sondern Hydraulik, Anpassung des Systems und Einbindung ins Gebäude. Die BEG bei der KfW deckt genau solche heizungsbezogenen Einzelmaßnahmen ab. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Bundesf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-effiziente-Geb%C3%A4ude/)) ## Wichtiger Unterschied, den viele übersehen Der größte Praxisfehler ist die Annahme: **„Vermieter bekommen dieselben Boni wie Selbstnutzer.“** Das stimmt so nicht. Für Vermieter ist die Förderung meist **solide, aber niedriger als in Werbeanzeigen suggeriert**, weil einkommensabhängige oder selbstnutzungsbezogene Boni regelmäßig wegfallen. Relevant bleibt vor allem die Grundförderung plus möglicher Wärmepumpen-Bonus. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Heizungsf%C3%B6rderung/)) ## Praktisch wichtig Den Antrag musst du **vor Vorhabensbeginn** stellen; ein normal unterschriebener Liefer- oder Leistungsvertrag ohne förderkonforme Bedingung kann die Förderung ausschließen. Die KfW nennt das ausdrücklich als Voraussetzung. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/%C3%96ffentliche-Einrichtungen/Geb%C3%A4ude-und-Einrichtungen/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Unternehmen-%E2%80%93-Wohngeb%C3%A4ude-%28459%29/)) Wenn es um **Neubau** geht, ist die normale Heizungsförderung nicht das Kernprogramm. Dann läuft Förderung eher über Programme zum **klimafreundlichen Neubau**, nicht über den klassischen Zuschuss für den Heizungstausch im Bestandsgebäude. ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Klimafreundlicher-Neubau/)) ## Kurz gesagt **Für Vermieter gibt es Wärmepumpen-Förderung, aber meist nicht in der maximal beworbenen Höhe. Im Bestand ist für private Vermieter meist KfW 458 richtig, für Unternehmen KfW 459; der entscheidende Vorteil bei Wärmepumpen ist der zusätzliche 5-%-Bonus, während Selbstnutzer-Boni oft wegfallen.** ([kfw.de](https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestehende-Immobilie/F%C3%B6rderprodukte/Heizungsf%C3%B6rderung-f%C3%BCr-Privatpersonen-Wohngeb%C3%A4ude-%28458%29/))