Kann beim Fertigungslohn in der Zuschlagskalkulation auch Gehalt statt Lohn verrechnet werden?

Antwort

In der Zuschlagskalkulation wird der Fertigungslohn in der Regel als Basis für die Berechnung der Gemeinkostenzuschläge verwendet. Dabei wird zwischen Lohn und Gehalt unterschieden: - **Fertigungslohn**: Bezieht sich auf die direkten Löhne der Mitarbeiter, die unmittelbar an der Produktion beteiligt sind, wie z.B. Maschinenbediener oder Montagearbeiter. Diese Löhne sind variabel und direkt proportional zur Produktionsmenge. - **Gehalt**: Bezieht sich auf die festen Gehälter von Angestellten, die nicht direkt an der Produktion beteiligt sind, wie z.B. Verwaltungs- oder Managementpersonal. Diese Gehälter sind in der Regel fix und unabhängig von der Produktionsmenge. In der Zuschlagskalkulation wird in der Regel der Fertigungslohn verwendet, da er direkt mit der Produktion verknüpft ist und somit eine genauere Basis für die Verteilung der Gemeinkosten bietet. Gehälter können jedoch in den Gemeinkosten enthalten sein und somit indirekt in die Kalkulation einfließen. Zusammengefasst: Ja, beim Fertigungslohn in der Zuschlagskalkulation wird in der Regel der Lohn verrechnet, da er direkt mit der Produktion verbunden ist. Gehälter können jedoch in den Gemeinkosten berücksichtigt werden.

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