Die Höhe der planmäßigen Abschreibung wird durch mehrere Faktoren bestimmt: 1. **Anschaffungs- oder Herstellungskosten**: Dies ist der Ausgangswert, von dem die Abschreibung berechnet wird. Dazu gehören alle Kosten, die anfallen, um das Anlagegut in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. 2. **Nutzungsdauer**: Die geschätzte wirtschaftliche Nutzungsdauer des Anlageguts bestimmt, über welchen Zeitraum die Abschreibung verteilt wird. Diese kann durch Erfahrungswerte, gesetzliche Vorgaben oder branchenspezifische Richtlinien festgelegt werden. 3. **Abschreibungsmethode**: Es gibt verschiedene Methoden zur Berechnung der Abschreibung, wie die lineare Abschreibung (gleichmäßige Verteilung über die Nutzungsdauer), die degressive Abschreibung (höhere Abschreibungsbeträge in den ersten Jahren) oder die leistungsabhängige Abschreibung (basierend auf der Nutzung oder Produktion). 4. **Restwert**: Der geschätzte Restwert des Anlageguts am Ende der Nutzungsdauer kann ebenfalls die Höhe der Abschreibung beeinflussen. Bei der Berechnung wird dieser Wert vom Anschaffungswert abgezogen, um die abschreibungsfähige Basis zu bestimmen. 5. **Gesetzliche und steuerliche Vorgaben**: In vielen Ländern gibt es gesetzliche Regelungen und steuerliche Vorschriften, die die Abschreibungsmethoden und -zeiträume beeinflussen können. Diese Faktoren zusammen bestimmen, wie viel von den Anschaffungs- oder Herstellungskosten eines Anlageguts in jedem Jahr als Abschreibung erfasst wird.