Hat sich die EZB zur Einführung einer Mindestgrenze in grenzüberschreitenden Vermögensfällen geäußert?

Antwort

Bis zum aktuellen Stand (Juni 2024) hat sich die Europäische Zentralbank (EZB) nicht explizit zur Einführung einer Mindestgrenze in grenzüberschreitenden Vermögensfällen geäußert. Die EZB ist in erster Linie für die Geldpolitik und die Finanzmarktstabilität im Euroraum zuständig und äußert sich in der Regel nicht zu zivilrechtlichen oder erbrechtlichen Regelungen, wie sie etwa bei grenzüberschreitenden Vermögensfällen (z.B. im Erbrecht oder bei Nachlässen) relevant sind. Solche Mindestgrenzen werden eher im Rahmen von EU-Richtlinien oder Verordnungen diskutiert, etwa im Zusammenhang mit der Europäischen Erbrechtsverordnung oder der Verordnung über das Europäische Nachlasszeugnis. Zuständig sind hier in erster Linie die Europäische Kommission und der Rat der Europäischen Union, nicht die EZB. Sollte es um Mindestgrenzen bei grenzüberschreitenden Zahlungen oder Überweisungen gehen, so hat die EZB sich im Rahmen der SEPA-Verordnung und der Zahlungsdiensterichtlinie (PSD2) zu Fragen der Gebühren und Transparenz geäußert, aber nicht zu Mindestgrenzen im Sinne von Schwellenwerten für Vermögensübertragungen. Weitere Informationen zur EZB findest du hier: [Europäische Zentralbank (EZB)](https://www.ecb.europa.eu/home/html/index.de.html)

Frage stellen und sofort Antwort erhalten

Verwandte Fragen

Hat die EZB aktuell empfohlen, Bargeld zu Hause zu haben?

Nein, die Europäische Zentralbank (EZB) hat aktuell keine Empfehlung ausgesprochen, Bargeld zu Hause zu lagern. Die EZB betont regelmäßig die Bedeutung von Bargeld als gesetzliches Zah... [mehr]