Gilt bei Erwerbsminderung die Freigrenze für Brutto- oder Nettogehalt?

Antwort

Bei der Erwerbsminderungsrente gilt die Hinzuverdienstgrenze für den Bruttoverdienst. Das bedeutet, dass das Einkommen vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben berücksichtigt wird. Weitere Informationen dazu findest du auf der Website der Deutschen Rentenversicherung: [Deutsche Rentenversicherung](https://www.deutsche-rentenversicherung.de).

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