Nach dem Tod eines Kontoinhabers wird das Konto in der Regel von der Bank gesperrt, auch wenn eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) besteht. Das... [mehr]
In der Buchhaltung ist es üblich, Erträge und Aufwendungen auf separaten Konten zu erfassen, um eine klare und übersichtliche Darstellung der finanziellen Lage eines Unternehmens zu gewährleisten. Erträge werden auf Ertragskonten und Aufwendungen auf Aufwandskonten gebucht. Diese Trennung ermöglicht eine genaue Analyse der Einnahmen und Ausgaben und erleichtert die Erstellung von Gewinn- und Verlustrechnungen. Falls dennoch Erträge und Aufwendungen auf einem einzigen Konto erfasst werden sollen, könnte dies zu Verwirrung und einer ungenauen Darstellung der finanziellen Situation führen. Es ist daher nicht empfehlenswert und widerspricht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung (GoB). Für detaillierte Informationen und spezifische Buchhaltungsfragen ist es ratsam, einen Steuerberater oder Buchhaltungsexperten zu konsultieren.
Nach dem Tod eines Kontoinhabers wird das Konto in der Regel von der Bank gesperrt, auch wenn eine Kontovollmacht (z. B. eine sogenannte „Vollmacht über den Tod hinaus“) besteht. Das... [mehr]