Ermittlung von Kalkulationssätzen gehört zur Kostenartenrechnung, Kostenstellenrechnung oder Kostenträgerrechnung?

Antwort

Die Ermittlung von Kalkulationssätzen gehört zur Kostenstellenrechnung. In der Kostenstellenrechnung werden die Gemeinkosten auf die einzelnen Kostenstellen verteilt und Kalkulationssätze (z.B. Gemeinkostenzuschlagssätze) ermittelt, die dann zur Verrechnung der Gemeinkosten auf die Kostenträger verwendet werden.

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