Entnahmen beziehen sich auf die Entnahme von Vermögenswerten oder Ressourcen aus einem Unternehmen, die nicht für den Geschäftsbetrieb verwendet. Sie können in verschiedene Kategorien unterteilt werden: 1. **Sachentnahmen**: Dies sind physische Güter, die aus dem Unternehmen entnommen werden, wie z.B. Waren oder Materialien. Diese Entnahmen können für persönliche Zwecke oder für den Verkauf außerhalb des Unternehmens verwendet werden. 2. **Leistungsentnahmen**: Hierbei handelt es sich um Dienstleistungen, die aus dem Unternehmen entnommen werden. Dies kann beispielsweise die Nutzung von Arbeitskraft oder Dienstleistungen von Mitarbeitern für private Zwecke sein. 3. **Nutzungsentnahmen**: Diese beziehen sich auf die Nutzung von Vermögenswerten, wie z.B. die private Nutzung eines Firmenfahrzeugs oder einer Betriebsimmobilie. Auch hier wird der Vermögenswert nicht verkauft, sondern für persönliche Zwecke verwendet. In der Buchhaltung müssen Entnahmen in der Regel dokumentiert und entsprechend verbucht werden, da sie Auswirkungen auf das Eigenkapital und die steuerliche Behandlung des Unternehmens haben können.