Zählen Elterngeld und Kindergeld zu den staatlichen Versorgungsleistungen?

Antwort

Ja, Elterngeld und Kindergeld zählen zu den staatlichen Versorgungsleistungen in Deutschland. Elterngeld ist eine finanzielle Unterstützung für Eltern, die nach der Geburt eines Kindes ihre Erwerbstätigkeit unterbrechen oder reduzieren, um sich um ihr Kind zu kümmern. Kindergeld ist eine monatliche Zahlung, die Eltern oder Erziehungsberechtigten zur Unterstützung der Kosten für die Erziehung und Betreuung ihrer Kinder gewährt wird. Beide Leistungen sollen Familien finanziell entlasten und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

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