Welche Einkunftsart gilt für einen Studenten, der Nachhilfeunterricht erteilt?
Antwort vomDie Einkünfte, die ein Student durch das Erteilen von Nachhilfeunterricht erzielt, fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Diese Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen der Einkommensteuer. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [bmf.bund.de](https://www.bmf.bund.de).