Welche Einkunftsart gilt für einen Studenten, der Nachhilfeunterricht erteilt?

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Die Einkünfte, die ein Student durch das Erteilen von Nachhilfeunterricht erzielt, fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Diese Einkünfte müssen in der Steuererklärung angegeben werden und unterliegen der Einkommensteuer. Weitere Informationen findest du auf der offiziellen Seite des Bundesministeriums der Finanzen: [bmf.bund.de](https://www.bmf.bund.de).