Welche Einkunftsart hat ein Kfz-Sachverständiger?

Antwort

Die Einkünfte eines Kfz-Sachverständigen fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Einkünfte aus selbständiger Arbeit" gemäß § 18 des Einkommensteuergesetzes (EStG) in Deutschland. Diese Einkünfte entstehen, wenn der Kfz-Sachverständige seine Tätigkeit auf eigene Rechnung und Verantwortung ausübt und dabei keine gewerbliche Tätigkeit im Sinne des § 15 EStG vorliegt. Weitere Informationen findest du im Einkommensteuergesetz (EStG): [EStG § 18](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__18.html).

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