Welche Einkunftsart hat ein Amtsarzt beim Gesundheitsamt?

Antwort

Die Einkünfte eines Amtsarztes beim Gesundheitsamt fallen in der Regel unter die Einkunftsart "Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit". Das bedeutet, dass der Amtsarzt als Angestellter oder Beamter des öffentlichen Dienstes tätig ist und sein Gehalt vom Staat oder einer staatlichen Institution bezieht. Diese Einkünfte werden in der Steuererklärung entsprechend als nichtselbständige Einkünfte angegeben und versteuert.

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