Unterschied zwischen Einkünften aus selbstständiger und unselbständiger Arbeit?

Antwort

Einkünfte aus selbstständiger und unselbstständiger Arbeit unterscheiden sich in mehreren wesentlichen Punkten: 1. **Art der Tätigkeit**: - **Selbstständige Arbeit**: Du arbeitest auf eigene Rechnung und eigenes Risiko. Typische Beispiele sind Freiberufler wie Ärzte, Anwälte oder Künstler sowie Gewerbetreibende. - **Unselbstständige Arbeit**: Du bist in einem Arbeitsverhältnis und erhältst ein Gehalt oder einen Lohn von einem Arbeitgeber. Beispiele sind Angestellte, Arbeiter und Beamte. 2. **Vertragsverhältnis**: - **Selbstständige Arbeit**: Du schließt Verträge mit Kunden oder Auftraggebern ab und bist nicht weisungsgebunden. - **Unselbstständige Arbeit**: Du hast einen Arbeitsvertrag mit einem Arbeitgeber und bist in dessen Weisungsgebundenheit. 3. **Sozialversicherung**: - **Selbstständige Arbeit**: Du bist in der Regel selbst für deine Sozialversicherungen verantwortlich, wie Krankenversicherung, Rentenversicherung etc. - **Unselbstständige Arbeit**: Dein Arbeitgeber übernimmt einen Teil der Sozialversicherungsbeiträge, und diese werden direkt von deinem Gehalt abgezogen. 4. **Steuerliche Behandlung**: - **Selbstständige Arbeit**: Du musst deine Einkünfte in der Regel über eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) oder eine Bilanzierung nachweisen und bist für die Abführung der Einkommensteuer selbst verantwortlich. - **Unselbstständige Arbeit**: Dein Arbeitgeber führt die Lohnsteuer direkt an das Finanzamt ab, und du erhältst dein Gehalt netto. 5. **Arbeitszeit und -ort**: - **Selbstständige Arbeit**: Du kannst deine Arbeitszeit und den Arbeitsort in der Regel frei gestalten. - **Unselbstständige Arbeit**: Deine Arbeitszeit und der Arbeitsort sind meist durch den Arbeitgeber vorgegeben. Diese Unterschiede sind grundlegend und helfen dir, die beiden Einkunftsarten klar zu unterscheiden.

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