Einkünfte unter 5000 Euro beitragsfrei?

Antwort

In Deutschland gibt es bestimmte Regelungen, die festlegen, wann Einkünfte beitragsfrei sind. Bei der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) gibt es eine sogenannte "Geringfügigkeitsgrenze". Wenn das monatliche Einkommen unter 520 Euro (Stand 2023) liegt, handelt es sich um eine geringfüg Beschäftigung (Minijob), die in der Regel beitragsfrei für den Arbeitnehmer ist. Der Arbeitgeber zahlt jedoch Pauschalbeiträge zur Kranken- und Rentenversicherung. Für Selbstständige und Freiberufler gibt es keine direkte Beitragsbefreiung bei Einkünften unter 5000 Euro im Jahr. Sie müssen in der Regel Beiträge zur Krankenversicherung zahlen, die sich nach einem fiktiven Mindesteinkommen richten, auch wenn ihre tatsächlichen Einkünfte darunter liegen. Es ist ratsam, sich bei der jeweiligen Krankenkasse oder einem Steuerberater über die genauen Regelungen und mögliche Ausnahmen zu informieren.

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