Eingefordertes Kapital in der Bilanz bezieht sich auf den Teil des gezeichneten Kapitals (Eigenkapital), den die Gesellschafter oder Aktionäre bereits zugesagt, aber noch nicht vollständig eingezahlt haben. Es handelt sich also um eine Forderung des Unternehmens gegenüber seinen Gesellschaftern oder Aktionären. In der Bilanz wird das eingeforderte Kapital auf der Aktivseite unter den Forderungen ausgewiesen. Gleichzeitig wird es auf der Passivseite unter dem Eigenkapital als gezeichnetes Kapital abzüglich des noch nicht eingeforderten Kapitals dargestellt. Dies sorgt dafür, dass die Bilanzsumme korrekt bleibt und das Eigenkapital realistisch abgebildet wird. Beispiel: - Aktivseite: Forderungen aus eingefordertem Kapital - Passivseite: Gezeichnetes Kapital (abzüglich noch nicht eingefordertes Kapital) Diese Darstellung hilft, die finanzielle Lage des Unternehmens transparent zu machen und zeigt, wie viel Kapital tatsächlich bereits zur Verfügung steht.