Die genauen Anforderungen an Eigenmittel für Eigenkapitalinvestitionen im Bereich Infrastruktur gemäß dem Schweizer Solvenztest können variieren und hängen von verschiedenen Faktoren ab, einschließlich der spezifischen Risikokategorie der Investitionen. Generell müssen Versicherungsunternehmen in der Schweiz gemäß dem Solvabilitätsregime (Solvency II) Eigenmittel in einer bestimmten Höhe halten, um ihre Verpflichtungen zu decken. Für Infrastrukturinvestitionen wird oft ein Risikogewicht angewendet, das die Höhe der erforderlichen Eigenmittel beeinflusst. Es ist ratsam, die spezifischen Richtlinien der FINMA (Eidgenössische Finanzmarktaufsicht) zu konsultieren oder einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um die genauen Anforderungen und Berechnungen zu verstehen. Für detaillierte Informationen und aktuelle Vorgaben wäre es sinnvoll, die offiziellen Dokumente der FINMA zu prüfen oder sich direkt an die Behörde zu wenden.