Ja, Kapitalgesellschaften müssen ihr Eigenkapital zwingend in die gesetzlich vorgesehenen Unterpositionen aufgliedern. Dies ist in den handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB), geregelt. Nach § 266 HGB ist das Eigenkapital in der Bilanz in folgende Unterpositionen zu gliedern: 1. Gezeichnetes Kapital 2. Kapitalrücklage 3. Gewinnrücklagen - gesetzliche Rücklage - Rücklage für eigene Anteile - satzungsmäßige Rücklagen - andere Gewinnrücklagen 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Diese Gliederung dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften.