Müssen Kapitalgesellschaften ihr Eigenkapital in gesetzliche Unterpositionen aufgliedern?

Antwort

Ja, Kapitalgesellschaften müssen ihr Eigenkapital zwingend in die gesetzlich vorgesehenen Unterpositionen aufgliedern. Dies ist in den handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB), geregelt. Nach § 266 HGB ist das Eigenkapital in der Bilanz in folgende Unterpositionen zu gliedern: 1. Gezeichnetes Kapital 2. Kapitalrücklage 3. Gewinnrücklagen - gesetzliche Rücklage - Rücklage für eigene Anteile - satzungsmäßige Rücklagen - andere Gewinnrücklagen 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Diese Gliederung dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften.

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