Das ist nicht korrekt. Große Kapitalgesellschaften sind gemäß § 315a HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet, einen Anhang zu erstellen und diesen zusammen mit der Bilanz und der Ge... [mehr]
Ja, Kapitalgesellschaften müssen ihr Eigenkapital zwingend in die gesetzlich vorgesehenen Unterpositionen aufgliedern. Dies ist in den handelsrechtlichen Vorschriften, insbesondere im Handelsgesetzbuch (HGB), geregelt. Nach § 266 HGB ist das Eigenkapital in der Bilanz in folgende Unterpositionen zu gliedern: 1. Gezeichnetes Kapital 2. Kapitalrücklage 3. Gewinnrücklagen - gesetzliche Rücklage - Rücklage für eigene Anteile - satzungsmäßige Rücklagen - andere Gewinnrücklagen 4. Gewinnvortrag/Verlustvortrag 5. Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag Diese Gliederung dient der Transparenz und Vergleichbarkeit der Jahresabschlüsse von Kapitalgesellschaften.
Das ist nicht korrekt. Große Kapitalgesellschaften sind gemäß § 315a HGB (Handelsgesetzbuch) verpflichtet, einen Anhang zu erstellen und diesen zusammen mit der Bilanz und der Ge... [mehr]
Die Umschlagshäufigkeit des Eigenkapitals ist eine Kennzahl, die angibt, wie oft das Eigenkapital eines Unternehmens innerhalb eines bestimmten Zeitraums (in der Regel eines Geschäftsjahres)... [mehr]
Das Konto "Eigenkapital" wird in der Regel auf das Konto "Jahresüberschuss" oder "Jahresfehlbetrag" abgeschlossen. Der Grund dafür ist, dass das Eigenkapital di... [mehr]