Die Bilanzierung des Eigenkapitals unterscheidet sich zwischen dem Handelsgesetzbuch (HGB) und den International Financial Reporting Standards (IFRS Hier sind einige Beispiele und Unterschiede: ### HGB: 1. **Eigenkapitalpositionen**: Das Eigenkapital wird in verschiedene Positionen unterteilt, wie z.B. gezeichnetes Kapital, Kapitalrücklagen, Gewinnrücklagen und den Jahresüberschuss. 2. **Bewertung**: Das Eigenkapital wird zu den Anschaffungskosten bewertet. Es gibt keine Neubewertung von Vermögenswerten, was bedeutet, dass Wertsteigerungen nicht im Eigenkapital erfasst werden. 3. **Beispiel**: Ein Unternehmen hat ein gezeichnetes Kapital von 100.000 Euro, Kapitalrücklagen von 50.000 Euro und Gewinnrücklagen von 20.000 Euro. Das Eigenkapital beträgt somit 170.000 Euro. ### IFRS: 1. **Eigenkapitalpositionen**: Auch hier gibt es verschiedene Positionen, jedoch können diese je nach Unternehmensstruktur variieren. Zu den Positionen gehören z.B. gezeichnetes Kapital, Rücklagen und nicht realisierte Gewinne. 2. **Bewertung**: IFRS erlaubt die Neubewertung von Vermögenswerten, was bedeutet, dass Wertsteigerungen in das Eigenkapital aufgenommen werden können (z.B. über das sonstige Ergebnis). 3. **Beispiel**: Ein Unternehmen hat ein gezeichnetes Kapital von 100.000 Euro, Rücklagen von 50.000 Euro und einen nicht realisierten Gewinn von 30.000 Euro aus der Neubewertung von Immobilien. Das Eigenkapital beträgt somit 180.000 Euro. ### Fazit: Die Hauptunterschiede liegen in der Bewertung und der Möglichkeit der Neubewertung von Vermögenswerten. Während das HGB eine konservative Sichtweise verfolgt, erlaubt IFRS eine flexiblere Handhabung des Eigenkapitals.