Wie lange war eine Ehefrau ohne ihren Ehemann nicht kreditwürdig?
Antwort vomIn Deutschland war es bis zur Reform des Ehe- und Familienrechts im Jahr 1958 so, dass eine Ehefrau ohne die Zustimmung ihres Ehemanns keine eigenen Kredite aufnehmen konnte. Diese Regelung wurde durch das Gleichberechtigungsgesetz von 1957 und die anschließende Reform des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geändert, die am 1. Juli 1958 in Kraft trat. Ab diesem Zeitpunkt konnten Frauen auch ohne die Zustimmung ihres Ehemanns Kredite aufnehmen und waren somit eigenständig kreditwürdig.