Ab wann wollte die DKB Strafzinsen auf Kontoguthaben einführen?

Antwort

Die Deutsche Kreditbank (DKB) hatte angekündigt, ab dem **1. Dezember 2021** sogenannte Verwahrentgelte (umgangssprachlich „Strafzinsen“) auf Guthaben über 50.000 Euro auf Giro- und Tagesgeldkonten zu erheben. Dies galt für Neukunden ab diesem Datum. Für Bestandskunden wurden Verwahrentgelte individuell vereinbart und eingeführt. Weitere Informationen findest du direkt bei der [DKB](https://www.dkb.de/).

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