Definition Aufwand in der KLR?

Antwort

In der Kosten- und Leistungsrechnung (KLR) wird der Begriff "Aufwand" als der gesamte Werteverzehr eines Unternehmens innerhalb einer Abrechnungsperiode definiert. Dies umfasst alle Kosten, die durch den Verbrauch von Gütern und Dienstleistungen entstehen. In der KLR wird der Aufwand jedoch weiter differenziert in: 1. **Betriebsaufwand**: Aufwand, der direkt mit der betrieblichen Leistungserstellung und -verwertung zusammenhängt. 2. **Neutraler Aufwand**: Aufwand, der nicht unmittelbar mit der betrieblichen Leistungserstellung zusammenhängt, wie z.B. außerordentliche Aufwendungen oder betriebsfremde Aufwendungen. Der betriebsbedingte Aufwand wird in der KLR als Kosten bezeichnet, während der neutrale Aufwand nicht in die Kostenrechnung einfließt.

Kategorie: Finanzen Tags: Aufwand KLR Definition
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