Werden Servicekosten beim Customizing aktiviert oder als Aufwand gebucht?

Antwort

Ob die Servicekosten für Customizing zu aktivieren oder als Aufwand zu buchen sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Rechnungslegungsstandards, die dein Unternehmen anwendet (z.B. IFRS, HGB, US-GAAP). 1. **Aktivierung der Kosten**: - Wenn die Customizing-Kosten dazu führen, dass ein Vermögenswert geschaffen wird, der über einen längeren Zeitraum genutzt werden kann, könnten diese Kosten aktiviert werden. Dies ist oft der Fall bei der Entwicklung oder Anpassung von Software, die langfristig genutzt wird. - Nach IFRS (International Financial Reporting Standards) können Entwicklungskosten unter bestimmten Bedingungen aktiviert werden, wenn sie zu einem identifizierbaren immateriellen Vermögenswert führen. 2. **Buchung als Aufwand**: - Wenn die Customizing-Kosten eher laufende Anpassungen oder kleinere Änderungen betreffen, die keinen langfristigen Nutzen bringen, werden diese in der Regel als Aufwand in der Gewinn- und Verlustrechnung erfasst. - Nach HGB (Handelsgesetzbuch) sind Entwicklungskosten in der Regel als Aufwand zu erfassen, es sei denn, sie erfüllen bestimmte Kriterien für die Aktivierung. Es ist ratsam, die spezifischen Rechnungslegungsrichtlinien deines Unternehmens und die geltenden Standards zu konsultieren oder einen Finanzexperten hinzuzuziehen, um eine genaue Entscheidung zu treffen.

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