Um ein Boot ins Betriebsvermögen aufzunehmen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Das Boot muss überwiegend betrieblich genutzt werden, um als Betriebsvermögen anerkannt zu werden. Hier sind die Schritte, die du beachten solltest: 1. **Nachweis der betrieblichen Nutzung**: Dokumentiere die betriebliche Nutzung des Boots, z.B. durch Fahrtenbücher oder andere Aufzeichnungen, die belegen, dass das Boot überwiegend für betriebliche Zwecke genutzt wird. 2. **Bewertung des Boots**: Ermittle den aktuellen Marktwert des Boots. Dies kann durch einen Gutachter oder durch Vergleichswerte ähnlicher Boote erfolgen. 3. **Buchführung**: Trage das Boot in deine Buchführung ein. Der Wert des Boots wird als Anlagevermögen in der Bilanz erfasst. 4. **Abschreibung**: Das Boot kann über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden. Die Abschreibungsdauer richtet sich nach den amtlichen AfA-Tabellen (Absetzung für Abnutzung). 5. **Betriebsausgaben**: Alle laufenden Kosten, die im Zusammenhang mit dem Boot stehen (z.B. Wartung, Reparaturen, Liegeplatzgebühren), können als Betriebsausgaben abgesetzt werden. 6. **Steuerliche Beratung**: Es ist ratsam, einen Steuerberater hinzuzuziehen, um sicherzustellen, dass alle steuerlichen Aspekte korrekt berücksichtigt werden. Weitere Informationen findest du auch auf den Seiten des Bundesministeriums der Finanzen: [BMF](https://www.bundesfinanzministerium.de). Diese Schritte helfen dir, das Boot ordnungsgemäß ins Betriebsvermögen aufzunehmen und steuerlich geltend zu machen.