Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) wird voraussichtlich ab 2027 für eine breitere Gruppe von Unternehmen gelten, einschließlich börsennotierter kleiner und mittlerer Unternehmen (KMU). Ab diesem Zeitpunkt müssen alle börsennotierten Unternehmen, die die definierten Kriterien erfüllen, Nachhaltigkeitsberichte erstellen. Die genauen Kriterien für die Berichtspflicht umfassen unter anderem: 1. **Größe des Unternehmens**: KMU, die an einer regulierten Börse notiert sind, müssen die Berichtspflichten erfüllen, wenn sie bestimmte Umsatz- oder Bilanzgrößen überschreiten. 2. **Branche**: Unternehmen in bestimmten Branchen könnten ebenfalls spezifische Anforderungen haben. 3. **Rechtsform**: Die CSRD gilt für Unternehmen, die in der EU ansässig sind oder dort tätig sind. Es ist wichtig, die spezifischen Schwellenwerte und Anforderungen zu beachten, die von der EU festgelegt werden, um festzustellen, welche KMU genau betroffen sind. Die genauen Details und die Liste der betroffenen Unternehmen werden in den kommenden Jahren veröffentlicht, da die CSRD in Kraft tritt.