Wenn ein Ehepaar jeweils ein eigenes Konto hat, bleibt das Geld auf diesen Konten grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers. Das bedeutet: - **Eigentum:** Da... [mehr]
Bevollmächtigte haben in der Regel die Befugnis, im Rahmen der Vollmacht über das Konto zu verfügen, jedoch hängt die Möglichkeit, das Konto zu überziehen, von den spezifischen Vereinbarungen mit der Bank ab. Wenn das Konto einen Überziehungsrahmen hat, können Bevollmächtigte diesen in der Regel nutzen, solange sie im Rahmen ihrer Vollmacht. Es ist jedoch ratsam, die genauen Bedingungen und Regelungen direkt mit der Bank zu klären, da diese variieren können.
Wenn ein Ehepaar jeweils ein eigenes Konto hat, bleibt das Geld auf diesen Konten grundsätzlich im Eigentum der jeweiligen Kontoinhaberin bzw. des Kontoinhabers. Das bedeutet: - **Eigentum:** Da... [mehr]