Zählen zu Betriebseinnahmen nur Buchungsgebühren ohne Flugkosten?

Antwort

Bei der Gewinnermittlung zählen zu den Betriebseinnahmen grundsätzlich alle Einnahmen, die im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit erzielt werden. Dazu gehören auch Buchungsgebühren, sofern sie im Rahmen der Geschäftstätigkeit anfallen. Flugleistungskosten hingegen sind Ausgaben und mindern die Betriebseinnahmen. Daher zählen nur die Buchungsgebühren zu den Betriebseinnahmen, während die Kosten für Flugleistungen als Betriebsausgaben betrachtet werden.

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