Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
Bei Zahlungsverzug kann ein Gläubiger verschiedene Beträge und Kosten geltend machen. Diese können je nach Land und spezifischen Vertragsbedingungen variieren. In Deutschland beispielsweise können folgende Kosten anfallen: 1. **Verzugszinsen**: Der gesetzliche Verzugszinssatz beträgt für Verbraucher 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz und für Geschäfte zwischen Unternehmen 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. 2. **Mahnkosten**: Der Gläubiger kann Mahnkosten in Rechnung stellen. Diese müssen jedoch angemessen sein und dürfen keine übermäßigen Gebühren enthalten. 3. **Inkassokosten**: Wenn ein Inkassobüro eingeschaltet wird, können die Kosten für dessen Tätigkeit ebenfalls dem Schuldner in Rechnung gestellt werden. 4. **Rechtsanwaltskosten**: Sollte ein Anwalt eingeschaltet werden, können auch diese Kosten dem Schuldner auferlegt werden. 5. **Schadensersatz**: Der Gläubiger kann auch weiteren Schaden geltend machen, der durch den Zahlungsverzug entstanden ist, sofern dieser nachweisbar ist. Es ist ratsam, die genauen gesetzlichen Bestimmungen und vertraglichen Vereinbarungen zu prüfen, um die exakten Beträge und Kosten zu ermitteln.
Die Person, bei der man Schulden hat, nennt man Gläubiger.
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"Der Betrag ist sofort fällig" bedeutet, dass eine Zahlung unmittelbar nach Erhalt der Rechnung oder der Zahlungsaufforderung geleistet werden muss. Es gibt also keine Zahlungsfrist ode... [mehr]