Erfolgt die Besteuerung nach dem persönlichen Steuersatz des Rentners im Bezugsjahr?

Antwort

Ja, die Besteuerung von Renten erfolgt nach dem persönlichen Steuersatz des Rentners im Jahr des Bezugs. Das bedeutet, dass die Höhe der Steuer, die auf die Rente zu zahlen ist, von der individuellen Einkommenssituation des Rentners im jeweiligen Jahr abhängt. Der persönliche Steuersatz wird durch das gesamte zu versteuernde Einkommen bestimmt, zu dem neben der Rente auch andere Einkünfte wie z.B. Mieteinnahmen oder Kapitalerträge zählen können.

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