Beiträge zur Berufsgenossenschaft zählen zu den Personalkosten. Sie sind Teil sogenannten Lohnnebenkosten, da sie gesetzlich vorgeschrieben und direkt an die Beschäftigung von Personal gebunden sind. Die Beiträge dienen der gesetzlichen Unfallversicherung für Arbeitnehmer und werden vom Arbeitgeber getragen. **Zusammengefasst:** Beiträge zur Berufsgenossenschaft = Personalkosten (Lohnnebenkosten), **keine** Sachkosten.