Zulagen sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitnehmer neben dem Grundgehalt erhalten, zum Beispiel für Schichtarbeit, Überstunden oder besondere Belastungen.
Im deutschen Steuerrecht ist die Behandlung von Betriebsausgaben, einschließlich der Barauszahlungen von Gehältern, im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Konkret ist dies in § 4 EStG ("Gewinnbegriff im Allgemeinen") und § 4 Abs. 4 EStG ("Betriebsausgaben") festgelegt. § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben wie folgt: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind." Daraus ergibt sich, dass Gehaltszahlungen, unabhängig davon, ob sie bar oder unbar erfolgen, als Betriebsausgaben gelten, sofern sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hier ist der Link zum Einkommensteuergesetz: [EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)
Zulagen sind zusätzliche Geldleistungen, die Arbeitnehmer neben dem Grundgehalt erhalten, zum Beispiel für Schichtarbeit, Überstunden oder besondere Belastungen.
Eine Gehaltspende ist eine Form der Spende, bei der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer einen Teil ihres Gehalts direkt an eine gemeinnützige Organisation abtreten. Das kann regelmäßig... [mehr]
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Eine Zulage ist ein zusätzlicher Geldbetrag, der zu einem Grundgehalt oder einer Grundvergütung gezahlt wird. Sie dient dazu, besondere Leistungen, Belastungen, Qualifikationen oder Umst&aum... [mehr]