Wo im Gesetz steht, dass Barauszahlungen von Gehalt eine Betriebsausgabe sind?

Antwort

Im deutschen Steuerrecht ist die Behandlung von Betriebsausgaben, einschließlich der Barauszahlungen von Gehältern, im Einkommensteuergesetz (EStG) geregelt. Konkret ist dies in § 4 EStG ("Gewinnbegriff im Allgemeinen") und § 4 Abs. 4 EStG ("Betriebsausgaben") festgelegt. § 4 Abs. 4 EStG definiert Betriebsausgaben wie folgt: "Betriebsausgaben sind die Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind." Daraus ergibt sich, dass Gehaltszahlungen, unabhängig davon, ob sie bar oder unbar erfolgen, als Betriebsausgaben gelten, sofern sie durch den Betrieb veranlasst sind. Hier ist der Link zum Einkommensteuergesetz: [EStG](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)

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