Wieviel müssen Banken aktuell bei ihren risikogewichteten Aktiva an Eigenmitteln hinterlegen?

Antwort

Die Höhe der Eigenmittel, die Banken für ihre risikogewichteten Aktiva (RWA) hinterlegen müssen, wird durch die Basel-III-Regulierung festgelegt. Nach Basel III müssen Banken mindestens 8% ihrer risikogewichteten Aktiva als Eigenkapital halten. Diese 8% setzen sich aus verschiedenen Komponenten zusammen: 1. **Kernkapital (Tier 1 Capital)**: Mindestens 6% der RWA, davon mindestens 4,5% als hartes Kernkapital (Common Equity Tier 1, CET1). 2. **Ergänzungskapital (Tier 2 Capital)**: Bis zu 2% der RWA. Zusätzlich zu diesen Mindestanforderungen gibt es noch weitere Puffer, die Banken einhalten müssen, wie den Kapitalerhaltungspuffer (2,5% der RWA) und gegebenenfalls einen antizyklischen Kapitalpuffer sowie zusätzliche Anforderungen für systemrelevante Banken. Für detaillierte und aktuelle Informationen können die spezifischen Richtlinien der jeweiligen Aufsichtsbehörden oder die Basel-III-Dokumente konsultiert werden.

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